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Aus der Katastrophe einen Neu-Anfang machen: Haiti entschulden!

(erlassjahr.de, Düsseldorf, 20.01.2010)  Das Erdbeben am 12.1.2010 hat ein Land schwer getroffen, mit dem wir eng partnerschaftlich verbunden sind. Haiti braucht jetzt unsere volle Solidarität und jede materielle Hilfe, die wir irgend aufbringen können.

Haiti hat in seiner zweihundertjährigen Geschichte als unabhängiger Staat nie wirklich Unabhängigkeit genossen. Das Land war vom Zeitpunkt seiner Unabhängigkeit an, bei seiner hohen ehemaligen Kolonialmacht schwer verschuldet. Es hat von dort bis zu der schwachen Demokratisierung nach der Duvalier-Dikatur nie eine Chance auf eine eigenständige Entwicklung gehabt.

Die Schulden, mit denen es sich seine Unabhängigkeit erkaufen musste, waren das erste Glied einer langen Kette, die jede eigenständige Entwicklung verhinderte. Deswegen muss mit dem Wiederaufbau eine umfassende Entschuldung erfolgen.

Haiti ist als Teil der weltweiten Entschuldungsinitiative HIPC/MDRI im Sommer 2009 von rund zwei Drittel seiner untragbaren Auslandsschulden entlastet worden. Gleichwohl erhoben die internationalen Gläubiger im Moment des Erdbebens noch immer 642 Mio US-$ an Forderungen gegenüber dem bitterarmen Land. Rund die Hälfte davon entfällt auf den Internationalen Währungsfonds und die Interamerikanische Entwicklungsbank. Weiter wichtige Gläubiger sind durch ihre neuen Kreditvergabe Taiwan mit 50 Mio US-$ und Venezuela mit 167 Mio US-$.

Damit der Wiederaufbau nach der Katastrophe zu einem wirklichen Neuanfang und nicht zu einer Fortsetzung der Geschichte von Verelendung und Abhängigkeit wird, sind drei Schritte notwendig:

Wiederaufbauhilfe muss grundsätzlich als Zuschuss und nicht als Kredit gewährt werden. Wo bereits Wiederaufbaukredite gewährt wurden, wie im Falle der vom IWF zugesagten 100 Mio US-$, muss zu gegebener Zeit überprüft werden, ob Haiti Rückzahlungen leisten kann und soll (s.Pkt.3).

Alle Gläubiger, insbesondere IDB, IWF und die Regierungen Taiwans und Venezuelas sind aufgefordert, ein sofortiges und unverzinstes Schuldenmoratorium für Haiti auszusprechen. Haiti kann und darf in den nächsten drei Jahren keinen Cent Schuldendienst an seine Gläubiger leisten.

Nach drei Jahren - also zum Jahrestag des Erdbebens am 12.1.2013 soll eine unter der Verantwortung und dem Vorsitz der Vereinten Nationen tagende Schuldenkonferenz darüber befinden, welche Schulden Haiti tatsächlich zahlen kann und soll. Dabei muss berücksichtigt werden, welche Mittel das Land braucht, um bis 2015 doch noch die von allen Staaten beschlossenen Millennium-Entwicklungsziele zu erreichen.

Wir erinnern bei dieser Gelegenheit daran, dass auch Deutschlands Schulden im Londoner Abkommen von 1953 seiner tatsächlichen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit angepasst und zu einem großen Teil erlassen wurden. Anders als Haiti, hatte unser Land die Zerstörung seiner wirtschaftlichen Basis und Infrastruktur allerdings selbst zu verantworten. Eine Schuldenkonferenz unter der unparteiischen Leitung der UNO wäre indes auch ein erster Schritt zur Schaffung der internationalen Insolvenzordnung, welche die Bundesregierung sich im Koalitionsvertrag vorgenommen hat.

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Die Micha-Initiative ist Mitträger von erlassjahr.de und unterstützt daher die Forderung, Haiti die Chance auf einen wirklichen Neuanfang zu geben und trotz der unsäglichen Katastrophe die Millenniumsziele im Auge zu behalten.

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Die ONE Kampagne, die es sich zum Ziel gemacht hat, international gegen extreme Armut und vermeidbare Krankheiten zu kämpfen, hat eine Online-Petition eingerichtet, in der sie den Erlass der Schulden Haitis und zinsfreie Katastrophenhilfe fordert.

>> Hier geht es zur Online-Petition.



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